Allgemeine Mietbedingungen

Hacienda el Sueño

28122022

Allgemeine Mietbedingungen

1. Anmeldung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Vereinbarungen in Bezug auf alle Unterkünfte und andere Einrichtungen, die von Hacienda el Sueño vermietet werden. Zusätzliche Bedingungen können vor Ort auferlegt werden, diese gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Bedingungen und den zusätzlichen Bedingungen haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.

1.2 Ein "Mieter" ist die Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die vorübergehende Anmietung/vorübergehende Nutzung einer Unterkunft abschließt. Der Begriff "Nutzer" bezeichnet die Personen, die zusammen mit dem Mieter in der Unterkunft wohnen.

1.3 Vermieter bedeutet (auch) die Partei, die die Vermietung der Unterkünfte in Hacienda el Sueño vermittelt.

1.4 Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Mieter auf seine eigenen Bedingungen oder andere allgemeine Bedingungen verweist.

1.5 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Buchungen

2.1 Der Vermieter akzeptiert nur Reservierungen von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen, die von Personen unter diesem Alter vorgenommen werden, sind daher nicht gültig.

2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen abweichende Buchungen, insbesondere Gruppen und Aufenthalte, die keinen Erholungscharakter haben, abzulehnen oder besondere Bedingungen zu stellen.

2.3 Nimmt der Vermieter eine Reservierung an, sendet er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen eine (schriftliche) Auftragsbestätigung mit Rechnung zu. Der Mieter ist verpflichtet, sowohl die Auftragsbestätigung als auch die Rechnung sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Ungenauigkeiten müssen dem Vermieter unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 8 Tagen mitgeteilt werden.

2.4 Erhält der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Reservierung eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Rechnung, muss er sich unverzüglich mit der Reservierungsabteilung in Verbindung setzen, andernfalls kann die Reservierung nicht geltend gemacht werden.

2.5 Ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt zustande, wenn der Vermieter die Auftragsbestätigung verschickt hat.

2.6 Der Vertrag betrifft die Vermietung von Unterkünften und/oder anderen Einrichtungen, die naturgemäß von kurzer Dauer ist.

3. Änderungen des Abkommens

3.1 Wünscht der Mieter nach Vertragsabschluss Änderungen des Vertrages, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob und in welchem Umfang er solche Änderungen akzeptiert. Akzeptiert der Vermieter die Änderungen, kann er eine Änderungsgebühr erheben.

3.2 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vorliegen von Umständen, die dazu Anlass geben, die Reservierung in aller Angemessenheit und Fairness anzupassen. Dazu kann es gehören, eine oder mehrere andere Immobilien als Alternative anzubieten.

4. Umsiedlung

4.1 Dem Mieter und den anderen Nutzern des Mietobjekts ist es nicht gestattet, die Unterkunft unter irgendeiner Bezeichnung und aus irgendeinem Grund an andere als die im Vertrag genannten Personen zu überlassen, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter schriftlich etwas anderes vereinbart.

4.2 Im Falle eines Wechsels des/der Nutzer(s) bleibt der ursprüngliche Mieter verpflichtet, den noch ausstehenden Teil des Mietpreises, die Änderungsgebühr (siehe Art. 3.1) und alle zusätzlichen Kosten, die sich aus dem Wechsel ergeben, sowie eventuelle Stornierungsgebühren zu zahlen.

5. Preise

5.1 Der Mieter schuldet dem Vermieter den vereinbarten Mietzins, wie er in der schriftlichen Bestätigung bzw. Rechnung der Reservierung angegeben ist. Wenn die Kosten des Vermieters (Personal, Energie, Steuern usw.) nachweislich und unerwartet nach Abschluss des Vertrages gestiegen sind, hat der Vermieter das Recht, seine Preise zu erhöhen und den erhöhten Preis dem Mieter in Rechnung zu stellen. Wenn diese Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, beträgt die Preiserhöhung maximal 5 % des zuvor vereinbarten Preises, und der Mieter hat das Recht, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen (zu kündigen).

5.2 Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr in Anspruch genommen werden, sobald die Auftragsbestätigung vom Vermieter verschickt wurde.

5.3 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer.

5.4 Es ist nicht möglich, verschiedene Rabatte zu kombinieren.

5.5 Die Ermäßigungen gelten nicht für Buchungen mit einem Aufenthalt von mehr als drei Wochen, sofern nicht anders angegeben.

6. Zusätzliche Kosten 

6.1 Neben dem Mietpreis schuldet der Mieter weitere Kosten, die im Preisanhang festgelegt sind. Der Gesamtbetrag, den der Mieter schuldet, wird als "Reservierungswert" bezeichnet.

7. Zahlungen

7.1 Für die Reservierung ist eine Anzahlung von 50 % innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung zu leisten. Spätestens 14 Tage vor der Ankunft müssen die zweiten 50% bezahlt werden. Bei Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor der Ankunft erfolgen, muss der gesamte Buchungsbetrag gezahlt werden.

7.2 Wenn die dem Mieter in Rechnung gestellten Beträge nicht rechtzeitig bezahlt werden, befindet sich der Mieter unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag mit Wirkung von dem Tag aufzulösen (zu kündigen), an dem die 14-tägige Frist abgelaufen ist. Der Mieter haftet dann für alle Schäden, die der Vermieter dadurch erleidet oder erleiden wird, einschließlich aller Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Reservierung und der Auflösung entstehen; der Mieter schuldet außerdem die gesetzlichen Zinsen. Darüber hinaus ist der Vermieter in jedem Fall berechtigt, Stornierungskosten pro Unterkunft in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 12.

7.3 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegen den Mieter mit den vom Mieter gezahlten Beträgen zu verrechnen.

8. Ankunft und Abreise

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann die gemietete Unterkunft am vereinbarten Anreisetag, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben, ab 16:00 Uhr bezogen werden und muss am vereinbarten Abreisetag, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben, bis 11:00 Uhr geräumt werden.

8.2 Wenn der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter länger als die vereinbarte Dauer fortsetzen möchte und der Vermieter dem zustimmt, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, eine andere Unterkunft zu bestimmen.

8.3 Wird die Nutzung der Unterkunft und/oder einer anderen Einrichtung vor dem vereinbarten und auf der Buchungsbestätigung angegebenen Datum beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises und/oder der Kosten (oder eines Teils davon).    

9. Haustiere

9.1 Je nach Unterkunft werden maximal 1 oder 2 Haustiere des Mieters oder der Nutzer vom Vermieter zugelassen. Wenn der Mieter und/oder andere Nutzer ein oder mehrere Haustiere mitbringen möchten, muss der Mieter dies sofort bei der Reservierung angeben. In diesem Fall kann der Vermieter dem Mieter einen Aufpreis in Rechnung stellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Mitnahme von Haustieren zu verweigern. In einigen Unterkünften sind Haustiere ohnehin nicht erlaubt.

9.2 Haustiere haben keinen Zugang zu Wasserspielen, Schwimmbädern, Restaurants, Inneneinrichtungen und anderen öffentlichen Orten auf dem Gelände (sofern vor Ort nicht anders angegeben). Haustiere müssen außerhalb der Unterkunft angeleint sein. Die Anweisungen vor Ort sind zu befolgen. Haustiere dürfen andere Gäste nicht belästigen.

9.3 Ein Hundekorb sollte mitgebracht werden und ein Flohhalsband für Hunde/Katzen ist Pflicht.

9.4 Haustiere von Besuchern sind gegen eine Gebühr erlaubt, sofern die Höchstgrenze nicht überschritten wird.

9.5 Tiere, die in Länder innerhalb der EU transportiert werden, müssen im Besitz eines Reisepasses nach europäischem Muster sein (ab 3. Juli 2004). Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein, und eine Kennzeichnung durch einen Chip oder eine Tätowierung ist vorgeschrieben. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz der für das Zielland erforderlichen Reisedokumente ist.

10. Nutzung der Unterkunft 

10.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ordnungsgemäß zu nutzen und sich wie ein guter Hauswirt zu verhalten.

10.2 Der Mieter und/oder die Nutzer haften gesamtschuldnerisch für einen geordneten Ablauf in und um die gemietete Unterkunft oder auf dem Gelände.

10.3 Trunkenheit in der Öffentlichkeit und Drogenkonsum sind nicht erlaubt.

10.4 Darüber hinaus haften der Mieter und/oder die Nutzer immer gesamtschuldnerisch für Schäden aufgrund von Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder der Unterkunft. Jeder Schaden muss vom Mieter und/oder den Nutzern unverzüglich dem Vermieter gemeldet und an Ort und Stelle ersetzt werden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass das Auftreten des Schadens nicht auf ein Verschulden von ihm selbst, den Nutzern oder einem Mitglied seiner Gruppe zurückzuführen ist.

10.5 Wenn Dritte, die im Namen des Mieters und/oder der Benutzer anwesend sind, eine Belästigung jeglicher Art verursachen oder sich eines Fehlverhaltens schuldig machen, kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Eine Belästigung oder ein Fehlverhalten liegt in jedem Fall dann vor, wenn andere Gäste oder Angestellte der Hacienda el Sueño dies als solche qualifizieren. Wird der Vertrag wegen Belästigung oder Fehlverhaltens aufgelöst, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete.

10.6 Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung ohne vorherige Zustimmung des Mieters oder Nutzers zu betreten, wenn dies im Hinblick auf die vom Vermieter zu erbringende Dienstleistung erforderlich ist. Der Zutritt kann dann in Abwesenheit des Mieters oder Nutzers erfolgen.   

10.7 Das Aufladen von Elektroautos ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Es ist ausdrücklich untersagt, solche Fahrzeuge über die Stromversorgung der Unterkunft aufzuladen.

10.8 Das Rauchen ist in der Unterkunft nicht gestattet. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung können zusätzliche Gebühren anfallen.

11. Einzahlung 

11.1 Der Vermieter kann vom Mieter vor oder zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution verlangen.

Die Kaution kann unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der in der Unterkunft untergebrachten Mieter und Nutzer festgelegt werden

11.2 Der Gesamtbetrag der Kaution sollte:

- für Schäden und/oder Kosten - im weitesten Sinne des Wortes - zu garantieren, die dem Vermieter im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Mieters und der Nutzer entstehen können;

- die Einhaltung der Vorschriften im Allgemeinen, insbesondere der Vorschriften über Lärmbelästigung, den Konsum von (weichen) Drogen und den Missbrauch von Alkohol.

11.3 Wird die Kaution nicht unverzüglich gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter und/oder anderen Nutzern den Zugang und die Nutzung der Unterkunft zu verweigern.

11.4 Zahlt der Mieter die Kaution nicht, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen (zu kündigen).

11.5 Die Kaution oder ein etwaiger Restbetrag davon wird nach Begleichung der Ansprüche (Schäden am Inventar/an der Unterkunft und/oder sonstige Kosten) des Vermieters gegenüber dem Mieter und/oder den Nutzern und/oder nach Abzug wegen Nichteinhaltung oder wiederholter Nichteinhaltung durch den Mieter und/oder die Nutzer per Banküberweisung zurückerstattet. Etwaige (weitere) Schadensersatzansprüche werden durch diese Erstattung nicht aufgehoben.

12. Stornierungsgebühren

12.1 Wird eine Reservierung storniert, werden Stornogebühren fällig. Diese Beträge belaufen sich auf 25 % des Reservierungswerts bei einer Stornierung bis zu 28 Tagen vor dem Anreisetag und auf den gesamten Reservierungswert bei einer Stornierung ab dem 28.

12.2 Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin ohne weitere Benachrichtigung eintrifft, wird dies als Stornierung betrachtet.

13. Höhere Gewalt und Änderungen

13.1 Ist der Vermieter aufgrund höherer Gewalt nicht oder vorübergehend nicht in der Lage, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, unterbreitet er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Unfähigkeit, den Vertrag zu erfüllen, einen Änderungsvorschlag (für eine andere Unterkunft, einen anderen Zeitraum, einen anderen Ort, usw.).

13.2 Höhere Gewalt auf Seiten des Vermieters liegt vor, wenn die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig, durch Umstände verhindert wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Pandemien und Epidemien, staatliche Eingriffe, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.

13.3 Der Mieter ist berechtigt, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Lehnt der Mieter den Änderungsvorschlag ab, muss er dies (je nach Mietbeginn spätestens) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Änderungsvorschlags bekannt geben. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Mieter hat dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung (des Teils) der bereits gezahlten Miete. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen.

14. Terminierung

14.1 Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowohl wenn die persönlichen Angaben des Mieters und/oder des/der anderen Nutzer(s) bei der Reservierung unvollständig und/oder ungenau sind, als auch für den Fall, dass der Mieter und/oder der/die andere(n) Nutzer sich nach Ansicht des Vermieters derartig daneben benimmt/benehmen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertrags nicht verlangt werden kann. In einem solchen Fall wird keine Rückerstattung des Reservierungswertes oder eines Teils davon erfolgen.

15. Haftung

15.1 Sofern nicht gesetzlich verboten, beschränkt der Vermieter seine Haftung auf die in diesem Artikel 15 genannten Arten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Schließfächern und (Schwimmbad-)Spinden), Verlust oder Beschädigung von Sachen oder Personen, gleich welcher Art, während oder infolge eines Aufenthalts und/oder der Anmietung/Nutzung von Unterkünften und/oder anderen Einrichtungen des Vermieters, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vor.

15.2 Die Haftung für Schäden, die aus entgangenem Reisegenuss oder Geschäftsverlust bestehen, und sonstige Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Vermieter haftet ferner in keinem Fall für Schäden, für die ein Entschädigungsanspruch aus einer Reise- und/oder Stornoversicherung oder einer anderen Versicherung besteht.

15.3 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Mängel von Dienstleistungen oder Gegenständen, die von Dritten bereitgestellt werden.

15.4 Die Haftung aus unerlaubter Handlung ist in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von 50.000 € für Personenschäden pro Gast und Aufenthalt und die Haftung für Sachschäden auf einen Höchstbetrag von 1.000 € pro Mieter/Nutzer und Aufenthalt beschränkt.

15.5 Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch mit den Nutzern für alle Verluste und/oder Schäden an der gemieteten Unterkunft und/oder anderem Eigentum des Vermieters (sowie des Eigentümers der Unterkunft, wenn es sich nicht um den Vermieter handelt), die während oder durch die Nutzung derselben durch den Mieter und/oder Nutzer, Reisebegleiter und/oder Dritte, die sich mit Erlaubnis des Mieters auf dem Gelände aufhalten, verursacht werden, unabhängig davon, ob dies die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, der Nutzer, Reisebegleiter und/oder Dritter ist, die sich mit Erlaubnis des Mieters in oder um das Mietobjekt herum aufhalten.

15.6 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die (teilweise) auf eine Handlung oder Unterlassung des Mieters selbst, von Nutzern, Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Zustimmung des Mieters in oder um die Mieträume aufhalten, zurückzuführen sind.

15.7 Bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung oder Hinterlassung der Unterkunft, insbesondere bei übermäßiger Verschmutzung, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, die der Mieter dann unverzüglich an den Vermieter zu zahlen verpflichtet ist.

16. Beanstandungen

16.1 Trotz der Sorgfalt und des Bemühens des Vermieters kann der Mieter der Meinung sein, dass er eine berechtigte Beschwerde in Bezug auf die Ferienunterkunft hat. Diese Reklamation muss der Mieter in erster Linie an Ort und Stelle und sofort nach dem Auftreten oder der Entdeckung an der Rezeption der Unterkunft melden. Sollte die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Mieters bearbeitet werden, muss der Mieter spätestens einen Monat nach der Abreise aus der Unterkunft Folgemaßnahmen ergreifen, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch.

16.2 Beschwerden können schriftlich über das Formular auf der Website www.haciendaelsueno.nl/feedback eingereicht werden.

17. Anwendbares Recht

17.1 Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter unterliegt ausschließlich dem spanischen Recht.

17.2 Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstanden sind oder entstehen können, ist ausschließlich das Gericht in Marbella zuständig.

18. Reisedokumente

18.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, im Besitz der für sein Reiseziel erforderlichen gültigen Reisedokumente zu sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Folgen des Fehlens der richtigen Reisedokumente.    

19. Datenschutz

19.1 Der Vermieter wird alle ihm zur Verfügung gestellten oder ihm bekannt gewordenen personenbezogenen Daten stets gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG) behandeln. Der Vermieter wird Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, die Daten werden von Dritten verarbeitet. Er wird die Daten selbst (und nur diese) verwenden, um Sie über wichtige Neuigkeiten bezüglich Hacienda el Sueño und interessante Angebote und/oder Pakete zu informieren.

19.2 Auf Wunsch des Mieters wird der Vermieter die Daten des Mieters berichtigen, ergänzen, entfernen oder abschirmen, falls die Daten z.B. sachlich falsch sind. Dies kann dazu führen, dass der Mieter nicht mehr in der Lage ist, die Dienstleistungen des Vermieters (teilweise) zu nutzen. Was in diesem Abschnitt erwähnt wird, entnehmen Sie bitte im Detail unserer Datenschutzerklärung.

20. Allgemein

20.1 Offensichtliche Druck- und Satzfehler binden den Vermieter nicht.

20.2 Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle früheren Mietbedingungen hinfällig.

21. Hausordnung

Lieber Gast,

es ist uns wichtig, dass sich jeder, der auf der Hacienda el Sueño übernachtet, wohlfühlt. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam eine Reihe von Regeln aufgestellt. Zusätzlich zu dieser Hausordnung gelten die Allgemeinen Mietbedingungen.

Laden Sie unsere App aus dem App-Store herunter. Sie ist Ihr bester Reiseführer und enthält alle (praktischen) Informationen, die Sie brauchen.

Für alles, bitte lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen helfen können.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß in Mijas!

Allgemein
Behandeln Sie alle Gäste, die Privatsphäre aller und das Eigentum (anderer) mit Respekt. Verursachen Sie keine Belästigungen. Aggression, in welcher Form auch immer, ist niemals akzeptabel.

Achten Sie auf die Lärmbelästigung, die es nie geben sollte. Nach 22.00 Uhr sollte es besonders ruhig sein, von 23.00 bis 8.00 Uhr gilt die "Nachtruhe"-Regel und es sollte ruhig sein. Befolgen Sie immer die Anweisungen unseres Personals.

Ankunft
In der Buchungsbestätigung werden das Datum und die Uhrzeit angegeben, ab der die Unterkunft zur Verfügung steht.

Bei Ankunft oder Buchung kann eine Kaution verlangt werden. Bei einer Mietdauer von mehr als 8 Wochen wird standardmäßig eine Kaution verlangt.

Bei Mängeln oder Fragen zur Wohnung informieren Sie uns bitte umgehend.

Abreise

Am Tag der Abreise muss der Schlüssel zur Unterkunft bis 11.00 Uhr zurückgegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart/angegeben wurde.

Bei Schlüsselverlust werden die Kosten für den Ersatz des Schlüssels und eventueller Schlösser in Rechnung gestellt.

Bitte verlassen Sie die Unterkunft in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand und ziehen Sie die Betten ab. Müll kann in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden.

Im Falle einer Kaution wird der Betrag im Nachhinein zurückerstattet, sofern die Unterkunft nach der Inspektion als in Ordnung befunden wird. Etwaige Schäden werden beim Mieter geltend gemacht und/oder von der Kaution abgezogen.


Autos vor Ort

Auf dem Gelände gelten die üblichen Verkehrsregeln. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit). Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorfahrt.

Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr dürfen keine Autos oder andere Kraftfahrzeuge auf dem Gelände fahren.


Parken

Jede Wohnung hat einen eigenen Parkplatz. Das Parken ist nur auf dem Privatparkplatz erlaubt. Im Hinblick auf Notfälle und die Zugänglichkeit für Rettungsdienste müssen Wege, Zufahrten und Passagen stets frei von Fahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben.

Geschäfts-/Arbeitswagen (Lieferwagen) und Anhänger sind auf den Parkplätzen in der Nähe der Unterkunft nicht erlaubt, es sei denn, wir haben eine Genehmigung erteilt.

Elektroautos können an den dafür vorgesehenen Ladestationen aufgeladen werden. Es ist absolut nicht erlaubt, ein Elektroauto an der Ferienunterkunft aufzuladen.

Es ist nicht gestattet, Reparaturen an Kraftfahrzeugen vorzunehmen und/oder diese zu waschen, es sei denn, es sind dafür vorgesehene Flächen vorhanden.

Nutzung der Unterkunft

Die Wohnungen gehören (meist) den einzelnen Eigentümern und haben daher ihre eigene persönliche Einrichtung. Es ist daher wichtig, die Möbel und andere Gegenstände respektvoll zu behandeln. Es ist nicht erlaubt, Möbel zu verschieben, zu versetzen oder nach draußen zu tragen. Auch Gartenmöbel gehören zum jeweiligen Standort und dürfen deshalb nicht in andere Wohnungen oder an andere Standorte mitgenommen werden. Das Gleiche gilt für sonstiges Inventar.

Gehen Sie verantwortungsvoll mit Wasser und Strom um. Wenn niemand im Mietobjekt anwesend ist, sollten Beleuchtung, Klimaanlage oder Heizung ausgeschaltet werden.

Schäden an der Unterkunft oder der Einrichtung und/oder fehlende Gegenstände werden vom verantwortlichen Gast ersetzt.

Wenn Sie nicht in der Unterkunft oder in der Nähe der Unterkunft anwesend sind, müssen alle losen Gegenstände, wie z. B. Spielzeug usw., in der Umgebung der Unterkunft weggeräumt/verstaut und außer Sichtweite aufbewahrt werden. Fahrräder dürfen nicht in den Unterkünften abgestellt werden. 

Das Rauchen ist in den Wohnungen nicht gestattet. Das Rauchen auf der Terrasse ist erlaubt, aber bitte entsorgen Sie die Asche und Zigaretten nach dem Rauchen ordnungsgemäß.  


Partyzelte, zusätzliche Zelte, Vordächer
Das Aufstellen von Zelten oder Ähnlichem auf dem Gelände ist nicht gestattet.

Besuch

Gäste des Mieters können den Park besuchen und müssen dafür nicht bezahlen; wir bitten jedoch darum, dass sich die Besucher an der Rezeption anmelden. Besucher dürfen die Einrichtungen, wie z.B. das Schwimmbad, benutzen.

Für die Gäste des Mieters gelten die gleichen Bedingungen und Regeln wie für den Mieter.

Die Autos der Besucher müssen auf dem zentralen Parkplatz in der Nähe des Eingangs geparkt werden.

Wenn nicht anders mit dem Parkmanager vereinbart, müssen die Besucher das Gelände bis 23 Uhr verlassen haben.

Wenn Sie wünschen, dass Besucher über Nacht bleiben, sollten sie an der Rezeption angemeldet werden. Sie werden als Untermieter registriert und müssen bei den Behörden angemeldet werden. Dies kann unter anderem zu Gebühren für Steuern und/oder Dienstleistungen führen.

Die zulässige Höchstzahl von Personen in der Unterkunft darf nicht überschritten werden.

Alkohol und Drogen

Der Konsum von (weichen) Drogen und der Missbrauch von Alkohol innerhalb oder außerhalb der gemieteten Unterkunft oder der Verpflegungseinrichtung ist nicht gestattet. Außerdem ist es nicht gestattet, sich mit geöffneten Flaschen oder Dosen alkoholischer Getränke auf dem Gelände zu bewegen oder diese Getränke an anderen Orten als in der gemieteten Unterkunft oder im Restaurant zu konsumieren.

Öffentliche Trunkenheit ist ohnehin verboten.

Einrichtungen

Die Benutzung von Schwimmbad, Wellness und anderen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Spielplätze, der Freizeitteich, das Schwimmbad und andere Spieleinrichtungen werden nicht beaufsichtigt. Glaswaren sind hier natürlich strengstens verboten.

Kinder müssen immer von einem Erwachsenen begleitet werden.


Drohnen
Aufgrund von Sicherheits- und Datenschutzbedenken auf dem Gelände sind Drohnen nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Parkmanagers vor.

Haustiere

Haustiere sind in den Wohnungen willkommen, die zum Zeitpunkt der Buchung für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. In allen anderen Unterkünften sind sie nicht erlaubt.  

Hunde müssen auf dem Gelände stets an der Leine geführt werden. Katzen dürfen nicht frei herumlaufen, da sie andere Bewohner/Gäste belästigen könnten.
 
Haustiere dürfen nur außerhalb des Geländes ausgeführt werden; sollte sich ein Haustier unerwartet auf dem Gelände erleichtern, machen Sie es bitte sofort sauber.

Haustiere dürfen andere Gäste auf dem Gelände in keiner Weise belästigen und sind daher in Einrichtungen wie Schwimmbädern, Wellness- und Gastronomiebetrieben standardmäßig nicht erlaubt, sofern nicht anders angegeben. Haustiere dürfen auch nicht die Wasserspiele auf dem Gelände benutzen.

Abfall
In der Umweltstraße gibt es mehrere Container für Hausmüll. Stellen Sie den Müll nicht neben der Unterkunft oder neben den Müllcontainern ab, da dies zu Geruchsbelästigung führen und auch Ungeziefer anziehen kann.

Buchungen für Unternehmen

 Im Falle einer Geschäftsbuchung ist das buchende Unternehmen für die Nutzer der gemieteten Unterkunft und deren Einhaltung dieser Regeln mitverantwortlich.

In gemieteten Unterkünften darf sich nur ein Nutzer pro Zimmer aufhalten.                                                                   

Der Buchende ist dafür verantwortlich, dass die in der Unterkunft untergebrachten Benutzer darüber informiert werden, wann sie die Unterkunft wieder verlassen und die Schlüssel an der Rezeption zurückgeben müssen. Wenn die Unterkunft am Abreisetag nicht bis 11 Uhr vormittags gemäß den Vorschriften vollständig geräumt ist, wird dem Buchenden ein weiterer Zeitraum in Rechnung gestellt. Der Grund dafür ist, dass die Unterkunft dann nicht mehr rechtzeitig für neue Gäste zur Verfügung steht und diese anderweitig untergebracht werden müssen.

Wartungs- und Reinigungsarbeiten/Störungen
Unser Parkmanager hat das Recht, die Mietobjekte ohne vorherige Genehmigung zu betreten, wenn dies im Hinblick auf die zu erbringende Dienstleistung erforderlich ist, einschließlich der Durchführung von Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie der Prüfung und Inspektion von Anlagen. Gebäude und Anlagen können für Wartungsarbeiten vorübergehend außer Betrieb genommen werden, ohne dass der Kunde dadurch einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat. Wenn möglich, wird eine Stilllegung rechtzeitig angekündigt. In dringenden Fällen kann auf eine Ankündigung verzichtet werden.

Offenes Feuer
Offenes Feuer auf dem Gelände ist aus Gründen der Brandgefahr verboten.

Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt. In der Silvesternacht kann der Parkleiter einen bestimmten Ort auf dem Gelände oder außerhalb des Geländes bestimmen, an dem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist.

Benutzung des Grills

Die Benutzung eines Grills auf dem Gelände ist nach Rücksprache erlaubt, wenn er keine Belästigung darstellt.

Der Parkverwalter behält sich das Recht vor, die Verwendung eines Grills unter besonderen Umständen (z. B. bei extremer Trockenheit) zu untersagen.

Entfernung aus den Räumlichkeiten/Zugangsverweigerung
Ein Verstoß gegen die in diesem Dokument beschriebenen Bedingungen und Regeln und/oder die Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals kann zu einem sofortigen Verweis aus den Räumlichkeiten führen. In solchen Fällen kann dem Gast der weitere Zugang zu den Räumlichkeiten verweigert werden, ohne dass er Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder ausstehenden (Miet-)Beträge hat.

In der Regel wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. In dringenden Fällen kann nach Ermessen des Parkleiters davon abgesehen werden, und der Gast wird aufgefordert, das Gelände sofort zu verlassen und den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Der Parkverwalter behält sich das Recht vor, im Falle einer (ersten) Verwarnung eine (zusätzliche) Kaution zu erheben.

Unser Recht auf Schadensersatz für die von einem Mieter und/oder Gast verursachten Schäden bleibt auch dann bestehen, wenn diesem Mieter der weitere Zugang zum Gelände verweigert wird.

Unvorhergesehene Fälle
Der Betriebsleiter entscheidet in Fällen, die nicht in den Allgemeinen Mietbedingungen oder diesem Dokument geregelt sind. Der Gast hat dies zu beachten.